Freie Trauung vs. Standesamt: Was ist rechtlich gültig?

Der Antrag ist gemacht, die Gästeliste ist geschrieben, die Planungen für die Hochzeit gehen nun so richtig los.
Und auf einmal stellt ihr euch die Frage „Wie heiraten wir eigentlich?“
Nur Standesamtlich? Kirchlich? Oder doch eine Freie Trauung?

Und muss man eigentlich wirklich immer aufs Standesamt oder reicht nicht einfach „nur“ eine freie Trauung?

Standesamt oder freie Trauung: Mit diesem Blogartikel versuchen wir ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen…

Ich war tatsächlich jahrelang die mit der Akte.
Die vorne sitzt.
Die diesen einen Satz sagt, auf den alle warten.
Die genau weiß, wann es ernst wird und wann ein kleines Lächeln oder ein kleines Späßchen alles auflockert.

Ich war Standesbeamtin.

Ich habe sehr viele Papiere geprüft. Viele Gespräche geführt. Viele Fragen beantwortet.
Aber vor allem hab ich eins, viele Paare dann auch verheiratet.
Ich habe gesehen, wie Hände gezittert haben, vor Aufregung genau in dem Moment, als die Frage der Fragen kam.
Ich habe erlebt, wie Menschen in genau diesem Moment verstanden haben:
Jetzt verändert sich etwas.

Und genau deshalb kann ich euch heute etwas sagen, was viele Paare erst einmal überrascht:
Das Standesamt ist notwendig, eine freie Trauung alleine ist nämlich nicht rechtskräftig.

Was beim Standesamt wirklich passiert

Wenn ihr in Deutschland heiraten möchtet, dann führt kein Weg am Standesamt vorbei.
Und genau das ist auch die rechtliche Vorgabe.
Die Grundlage dafür findet ihr im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt in § 1310 BGB.

Dort steht ganz klar:
Eine Ehe in Deutschland wird nur dann wirksam geschlossen, wenn sie persönlich vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten erklärt wird.

So… Das bedeutet also, nur dann seid ihr verheiratet.
Wenn ihr beide gemeinsam beim Standesamt erscheint und dort verbindlich erklärt, „dass ihr die Ehe miteinander eingehen möchtet“.

Doch ganz so einfach geht es leider doch nicht…
Was braucht man für eine Eheschließung noch?

 

Denn bevor die eigentliche Eheschließung stattfinden kann, muss die Standesbeamtin oder der Standesbeamte noch eure Ehevoraussetzungen überprüfen.
Für eine rechtsgültige Ehe in Deutschland müssen nämlich beide Partner volljährig und geschäftsfähig sein, sie dürfen auch nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein oder bereits noch verheiratet.
All das wird bei einem persönlichen Termin, der sogenannten „Anmeldung zur Eheschließung“, überprüft.
Hierzu benötigt ihr folgende Unterlagen:

  • euren jeweiligen Geburtenregisterauszug aus dem Geburtsstandesamt,
  • euren Personalausweis,
  • eventuelle Unterlagen über Namensänderungen und vorherige Eheschließungen
  • und manchmal noch ganz spezielle Unterlagen…

 

Wenn ihr dann also alle notwendigen Unterlagen vorgelegt habt und alle Voraussetzungen überprüft wurden, dann könnt ihr endlich heiraten und den Trautermin vereinbaren. Endlich!

Dann folgt der große Tag und nachdem ihr beide übereinstimmend die Frage „willst du die Ehe eingehen“ mit ja beantwortet habt seid ihr ganz offiziell rechtlich verheiratet.
Mit allen Rechten und Pflichten.

 

Die wichtigsten Rechte in der Ehe

  • Die Ehepartner können einen gemeinsamen Ehenamen führen oder ihren bisherigen Namen belassen, § 1355 BGB.
  • Das Erbrecht ist für Ehepartner klar geregelt, sogar ohne Testament.
  • Nach der Heirat leben die Eheleute in der sogenannten Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes regeln (§ 1363 Abs. 1 BGB).
  • Ehegatten können sich grundsätzlich nicht ohne weiteres gegenseitig vertreten.  Ausnahmen gibt es nur wenige Gesundheitsangelegenheiten oder Beschaffungen für das tägliche Leben.
  • Für weitere Dinge benötigt man dennoch rechtlich abgesicherte Vertretungsvollmachten (zB. Bank, Patientenverfügung etc.)

 

Die wichtigsten Pflichten in der Ehe

  • Die Ehegatten sind einander zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen ebenso füreinander Verantwortung § 1353 Abs.1 S.2 BGB.
    Darunter fällt die gegenseitige Treue, Achtung, Rücksicht, Beistand im Umgang miteinander und das Pflegen einer häuslichen Gemeinschaft.
  • Jeder Ehegatte ist verpflichtet, seinen Beitrag zum Familienunterhalt zu leisten. Sogar das ist klar geregelt im § 1360a BGB.
  • Und auch die Haftung spielt eine große Rolle. Das Gesetz geht automatisch davon aus, das man gemeinsam verantwortlich ist (§ 1362 BGB).

 

Klingt ganz schön unromantisch oder?

Aber all das entsteht bei einer Eheschließung im Standesamt.
Einfach so im Trauzimmer, genau in diesem Moment.
Zwischen Urkunde, Stempel und diesem einen Satz: „Möchten Sie die Ehe miteinander eingehen?“

Und ja, auch eine standesamtliche Eheschließung kann wunderschön sein aber meistens ist sie eben auch kurz.
Manchmal sehr kurz, auch wenn sich die meisten Kolleginnen und Kollegen wirklich große Mühe geben, die Hochzeit schön zu gestalten.
Und das nächste Paar empfängt euch bereits vor der Tür mit Glückwünschen.
Und genau da entsteht bei vielen Paaren dieses Gefühl:

„Das war´s jetzt? Das war unsere Hochzeit? Das war ja mehr ein Verwaltungsakt als ein emotionales Highlight!“

Nicht, weil das Standesamt „zu wenig“ ist.
Sondern weil es etwas anderes ist, als das, was man sich unter seiner Hochzeit wirklich vorstellt.

Das Standesamt hat eine Aufgabe. Es sorgt dafür, dass ihr rechtlich ein Paar seid.

Dass ihr abgesichert seid.
Dass eure Beziehung auch auf dem Papier Bestand hat.
Aber alles, was darüber hinausgeht, das liegt nicht beim Gesetz.
Das liegt bei euch.

Warum viele denken, die freie Trauung sei „die richtige Hochzeit“

Und jetzt wird es spannend…

Denn ganz viele Paare sagen nach ihrer Hochzeit nicht:
„Das Standesamt war unser Moment. Genauso wie wir es uns immer vorgestellt haben“
sondern
„Die freie Trauung, das war unsere Hochzeit. Schöner hätte es nicht sein können, es war einfach perfekt“

Warum?

Weil dort etwas passiert, was das Gesetz nicht leisten kann: Persönlichkeit. Liebe. Momente. Vertrauen. Erinnerungen…

Eine freie Trauung erzählt eure Geschichte.
Nicht irgendeine, nur Eure.

Da geht es nicht um Paragrafen, um Papiere, um Voraussetzungen.
Da geht es um euch als Paar, als Menschen, um das was euch ausmacht.

Um den ersten Moment, euer Kennenlernen, den zaghaften Anfang und das Chaos dazwischen.
Die kleine große Welt, die ihr euch gemeinsam aufgebaut habt, mit gemeinsamen Erinnerungen, schönen Momenten, schweren Zeiten, Zusammenhalt und Liebe.
Um das, was euch ausmacht.

Und plötzlich sitzen da 60 oder 80 oder 100 Menschen, die euch lieben, die gemeinsam mit euch diesen Tag feiern wollen.
Und sie hören nicht nur zu, sie sind wirklich dabei.
Sie kennen euch, so wie ihr seid, diese Menschen fühlen mit.
Sie lachen mit euch, sie wischen sich kleine Tränchen aus den Augen, schmunzeln über die Kleinigkeiten die sie vielleicht während der Rede über euch erfahren und nicken immer wieder, weil sie euch wiedererkennen.
In jedem einzelnen Moment der freien Trauung.

Und genau deshalb fühlt sich diese Trauung für viele „echter“ an.

Da ist kein Platz für rechtliche Vorgaben.
An diesem Tag gibt es nur Emotionen, Gefühl, eure Geschichte und euch.

 

 

Standesamt oder Freie Trauung? Zwei Welten und beide haben ihre Berechtigung

Was ich immer wieder merke: Viele Paare versuchen, sich zu entscheiden.

Standesamt oder freie Trauung?
Was ist uns wichtiger?
Was genau ist „richtig“?

Und die Antwort ist ganz ehrlich:
Diese beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun.

Das eine ist Gesetz. Das andere ist Gefühl.

Das Standesamt gibt euch den rechtlichen Rahmen.
Die freie Trauung gibt euch den Raum, eure Geschichte zu erzählen.
Und beides zusammen ergibt das, was eure Hochzeit eigentlich sein sollte:
Eine Erinnerung fürs Leben.

Warum ich als Standesbeamtin heute freie Trauungen begleite

Vielleicht gerade, weil ich beide Seiten kenne.

Ich weiß, wie wichtig dieser rechtliche Schritt ist.
Ich weiß, was dahintersteckt.
Welche Papiere man braucht, wie groß manche Hürden sind.
Und ich weiß auch, wie sich dieser Moment anfühlen kann.
Aber immer hatte ich das Gefühl, da ist noch viel mehr.
Wie viele Geschichten nur kurz erzählt werden mit wenigen Stichworten, wenn überhaupt.
Wie viele Paare nach 15 Minuten wieder draußen stehen und denken: „Das war’s jetzt?“

Und genau da beginnt für mich die freie Trauung.
Mit viel Zeit, mit Vertrauen, Tiefe, Ehrlichkeit… Es geht nicht um „richtig“ oder „falsch“, um Papiere oder Voraussetzungen.
Es geht nur um Euch.

Und jetzt mal ganz klar: Ist eine freie Trauung rechtskräftig? Nein!

Und sie muss es auch nicht sein. Denn ihre Aufgabe ist eine ganz andere.
Sie soll euch widerspiegeln, euch berühren, genau das sichtbar machen, was zwischen euch längst da ist.

Liebe.
Und die braucht keinen Stempel.

Wenn ich heute vorne stehe nicht mehr mit Akte, sondern mit Mikrofon an den schönsten Orten dieser Welt dann weiß ich ganz genau,
wie besonders dieser Moment ist.
Weil ich weiß, was davor passiert ist. Und was danach kommt.

Und ich weiß, dass viele Paare genau das brauchen:
Einen Moment, der nicht nur gültig ist, sondern bedeutungsvoll.
Einen Moment, der nicht nur unterschrieben wird sondern gefühlt.

Und vielleicht ist genau das der Unterschied:

Das Standesamt macht eure Ehe offiziell. Die freie Trauung macht sie unvergesslich.

Eure Michéle – Eure Standesbeamtin, die zugleich aber auch sehr gerne die Traurednerin an Eurer Seite ist. In Rheinland-Pfalz und auf der ganzen Welt.