Corona Hochzeit: Heiraten in Zeiten von Covid-19 – Was ist erlaubt?

Bereits im März habe ich mit Nicola Erdmann von WELT ein Interview zum Thema „Corona Hochzeit“ führen dürfen. Ihr könnt es Euch hier nochmal durchlesen.

Und heute? Heute ist der Tag der Tage. Denn heute, am 09.06.2020, gehen viele Hochzeitsdienstleister auf die Straße. Sie demonstrieren, um vor allem der Bundesregierung zu verdeutlichen, dass die aktuelle Corona-Pandemie gerade Dienstleister der Eventbranche besonders trifft. Unter dem Hashtag „#standupforlove“ könnt ihr bei Instagram Eindrücke der Aktion sehen.

Denn: Eine Corona Hochzeit? Wie soll das gehen?

Eine Antwort vorab: Es geht!
Klar, verstehen wir Dienstleister, dass Ihr Euch für den Tag der Tage ein rauschendes Fest mit 100+ Personen gewünscht habt. Und klar ist auch, dass das in Zeiten der größten Pandemie der letzten 100 Jahre, nicht so einfach möglich ist.

Denn: Mundschutz, Mindestabstand sind bei einer „Corona Hochzeit“ Pflicht – und wer möchte das schon?
Umarmungen verboten? Wie soll das auf Hochzeiten funktionieren?

Viele Brautpaare verkleinern ihre Hochzeitsgesellschaft deshalb auf die erlaubte Anzahl an Gästen. Manche verschieben ihre Hochzeit auch auf einen Termin in die Zukunft. Doch was ist nun der richtige Weg?

Das möchte ich Euch hier an dieser Stelle gar nicht beantworten. Denn was „richtig“ ist und was nicht, entscheidet alleine ihr.
Wir als Trauredner sind natürlich in jedem Fall gerne an Eurer Seite.
Denn das schöne: Egal, wie viele Menschen nun erlaubt sind, egal wie groß Eure Feier sein darf: Als Redner können wir jederzeit unsere Dienstleistung erbringen. Auf uns müsst ihr also nicht verzichten! 🙂

Nach umfangreicher Recherche möchte ich Euch heute mal einen Überblick geben über die Verordnungen der Bundesländer zum Thema „Corona Hochzeit – was ist erlaubt in Zeiten von Covid-19?

Wichtig: Diese Liste stammt vom 05. Juni 2020 und kann sich quasi jederzeit ändern.

 

Sind Trauungen auf den Standesämtern möglich?

Auch während Corona führen viele Standesämter Trauungen durch – allerdings mit entsprechenden Auflagen wie Mindestabstand und einer Maximalzahl an Gästen, die Teil der standesamtlichen Trauung sein dürfen. Zwei befreundete Familien sind in jedem Bundesland gestattet. Das bedeutet also, dass die enge Verwandtschaft immer erlaubt ist. Ob auch zwei familienfremde Trauzeugen teilnehmen dürfen, solltet ihr vorher mit dem Standesamt klären. Und das hängt dann wiederum auch vom Standesbeamten ab, wie er zu der Thematik steht. Natürlich spielt auch die Größe des Trausaals eine Rolle. Erfragt dies bitte bei Eurem zuständigen Standesamt.
In vielen Bundesländern könnt Ihr auch neue Termine vereinbaren.
Auch Ariane, Hochzeitsfotograf Köln, hat schon wieder einige standesamtliche Hochzeiten während Corona begleiten dürfen.

Kirchliche Trauung mit Mindestabstand und Mundschutz

Als im März und April viele Gottesdienste verboten waren, kamen viele Brautpaare auf die Idee, in einer Freien Trauung zu heiraten. Das waren vor allem Paare, die vorher noch nie vom Thema „Freie Trauung“ gehört haben. Also hat die Corona-Pandemie doch auch was gutes. So wurde unser Themengebiet schlagartig bekannter.

Mittlerweile ist der gemeinsame Weg zum Traualtar aber auch kein Problem mehr. Denn Gottesdienste und damit auch eine „Corona Hochzeit“ sind überall wieder erlaubt. Auch hier gelten die Corona-Vorschriften: Sich vor Rührung in die Arme fallen: Geht nicht. Abstand halten ist auch hier angesagt. Nur jede zweite Reihe darf besetzt werden und zwischen den Plätzen muss der Mindestabstand eingehalten werden.

Außerdem ist auch das Mitsingen während des Gottesdiensts untersagt. Aber was soll’s?! Engagiert doch einfach einen Sänger oder eine Sängerin für Eure Hochzeit. So bleiben Euch auch die schiefen Töne der Verwandtschaft erspart 🙂

 

Bedingt möglich: Kleine statt große Familienfeier

Ihr heiratet ja vermutlich aus mehreren Gründen. Vor allem natürlich, weil ihr Euch den „perfekten Tag“ wünscht. Aber was heißt schon „perfekt“? Perfekt heißt ja doch eigentlich, dass ihr den „perfekten Menschen“ heiratet. Oder? Oder wollt ihr die „perfekte Party“? Perfektes Wetter?

Habt ihr schon mal darüber nachgedacht, die Hochzeitsgesellschaft runterzudampfen? Vielleicht konzentriert Ihr Euch in diesem Jahr auf das Thema „Hochzeit“, ganz intim, mit Eurem engsten Familienkreis – um im nächsten Jahr dann eine „Party“ draus zu machen?

Denn auf die große gemeinsame Tafel müssen viele Brautpaare aktuell noch verzichten. Mindestabstand sei Dank. Diese Hygienemaßnahmen sind auch aktuell noch bis Mitte Juni gültig.
Mit wie vielen Menschen ihr Euch treffen dürft, unterscheidet sich aktuell noch von Bundesland zu Bundesland.
Wir haben Euch also hier mal eine Übersicht erstellt: Heiraten in Zeiten von Corona: Was ist erlaubt?

 

 
Bundesland in geschlossenen Räumen im Freien gilt ab
Baden-Württemberg 10 Personen 20 Personen 01.06.
Bayern zwei Haushalte und Verwandte in gerader Linie zwei Haushalte und Verwandte in gerader Linie 30.06.
Brandenburg max. 50 Personen max. 50 Personen 28.05.
Bremen 20 Personen 50 Personen 01.06.
Hamburg 2 Haushalte, max. 10 Personen 2 Haushalte, max. 10 Personen 13.05.
Hessen bis 100 Gäste bis 100 Gäste ab 09.05.
Mecklenburg-Vorpommern 25 Personen, mit Genehmigung bis 75 Personen 25 Personen, mit Genehmigung bis 150 Personen ab 18.05.
Niedersachsen max. 20 Teilnehmer max. 20 Teilnehmer ab 11.05.
Nordrhein-Westfalen 2 Haushalte 2 Haushalte ab 11.05.
Rheinland-Pfalz 10.06.: 75 Personen

24.06.: 150 Personen

ab 27.05.: 100 Personen

ab 10.06.: 250 Personen

Saarland zwei Haushalte zwei Haushalte
Sachsen „in größerem Umfang“ „in größerem Umfang“ ab 06.06.
Sachsen-Anhalt bis 100 Personen

ab 01.07. bis 250 Personen

bis 100 Personen

ab 01.07. bis 250 Personen

ab 28.05.
Schleswig-Holstein bis 50 Teilnehmer bis 50 Teilnehmer ab 18.05.
Thüringen 2 Haushalte 2 Haushalte